EuGH-Urteil zur Vergabe des Rettungsdienstes
Freitag, den 30. April 2010Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass für die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen eine EU-weite Bekanntmachungspflicht besteht. Eine generelle Ausschreibungspflicht beinhaltet das Urteil nicht.

