Rotes Kreuz und Familiennachzug
Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Rudolf Seiters, hat in einem Schreiben an den Bundesinnenminister die dem Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Erkenntnisse über Härtefälle mitgeteilt, die sich aus den neuen Regelungen des Familiennachzugs durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom August 2007 ergeben und um Überprüfung gebeten. Dabei geht es darum, dass Menschen aus dem Ausland, die zu ihren Familien nach Deutschland kommen wollen, ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Nach Auffassung des DRK gibt es besonders prekäre Einzelfälle, für die es eine Ausnahme- bzw. Härtefallregelung geben sollte.
Dazu zählen Analphabeten, Ehegatten aus Ländern ohne zumutbar erreichbares Sprachlernangebot, Schwangere oder Eltern von kleinen Kindern ohne erforderliche Sprachkenntnisse.
Dass das Deutsche Rote Kreuz Erkenntnisse aus seiner humanitären Arbeit dem jeweils zuständigen Ministerium übermittelt, ist ein normaler Vorgang. Grundsätzlich hält das Deutsche Rote Kreuz – wie der Bundesinnenminister – das Erlernen der deutschen Sprache für den Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration. Es geht ausschließlich darum, den bestmöglichen Weg zum Erlernen der deutschen Sprache zu öffnen.
(Quelle: drk.de)


