Aktuelles

Großübung LÜKEX

Archiv

Online spenden

Wir vom DRK

Unter dieser Rubrik stellen wir Ihnen monatlich die engagiertesten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter vor.

Links

Bundesrat will Führerschein-Ausnahme für Retter

Der Bundesrat hat am Freitag mit deutlicher Mehrheit den Antrag Bayerns zur erleichterten Führerscheinregelung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste angenommen. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts könnte so dafür gesorgt werden, dass Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie des THW künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen mit dem Pkw-Führerschein fahren dürfen.

Der Bundesrat will erreichen, dass bestimmte Rettungskräfte ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen – anders als der alte Führerschein der Klasse 3.

Nach EU-Recht sind Ausnahmen jedoch möglich. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung, hiervon Gebrauch zu machen, um die Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste aufrecht zu erhalten.

Hintergrund für die Entschließung des Bundesrates ist, dass viele Fahrzeuge der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Damit kommen vor allem jüngere ehrenamtliche Helfer, die meist nur den Führerschein der neuen Klasse B besitzen, als Fahrer nicht in Frage. Dies beeinträchtigt den Personaleinsatz zur Besetzung des Fuhrparks erheblich. Der Bundesrat befürchtet, dass angesichts der Altersstruktur vor allem im ländlichen Raum künftig nicht mehr genügend Fahrer zur Verfügung stehen.

(Quelle: www.rettungsdienst.de)

Kommentarfunktion ist deaktiviert